Die GroKo – Steuerpläne „killen“ bereits jetzt schon die pauschale Abgeltungssteuer von 25% auf Zinserträge, was die „Kleinsparer“ neben dem ohnehin niedrigen Zinsumfeld auch für die Altersvorsorge hart trifft. Nun will die SPD – entgegen der Position der CDU und dem Koalitionsvertrag – die pauschale Abgeltungssteuer für Dividenden und Kapitalerträge aus Aktienverkäufen, Kursgewinne aus ETFs ebenfalls abschaffen und zu einer Besteuerung von bis zu 42% zurückkehren.

Für „Großsparer“ (Aktienvermögen ab ca.120.000 EUR und lfd. Einkünfte von ca. 45 TEUR) bietet die vermögensverwaltende GmbH eine gute Alternative zu den heute geltenden Regelungen der Abgeltungssteuer. Diese sog. „Spardosen GmbH“ folgt dabei der Idee, dass man die Steuerpflicht für z.B. Aktienvermögen von der persönlichen Steuerpflicht entkoppelt und auf einen anderen Rechtsträger – einer GmbH – überträgt. Dadurch wird das Aktienvermögen zwar für eine längere Zeit in der GmbH konserviert, was aber für die Rendite des Depots und die absolute Steuerbelastung mittel- bis langfristig „unterm Strich“ vorteilhaftig sein kann.

Vorteile:

  • Veräußerungen in der GmbH (z.B. Aktien) zu 95 % steuerfrei sind. Durch die dadurch nur netto ca. 2%ige Steuerbelastung auf Ebene der GmbH (Thesaurierungsfall!) stehen > 20% mehr an Liquidität für Reinvestitionen in Aktien in der GmbH zur Verfügung. Der Zinseszins-Effekt kann hierbei optimal zur Verbesserung der Depotperformance genutzt werden.
  • Betriebsausgaben sind – mit einigen Beschränkungen – weit über den Sparerpauschbetrag abzugsfähig. Gehälter, Mieten, Arbeitsmittel wie Computer, Gebühren für Research, Fortbildungen (z.B. Value Investing), Reisekosten (z.B. zur Hauptversammlung) etc. können steuerlich geltend gemacht werden. Belaufen sich Ihre Kosten der Vermögensverwaltung weit über den Sparerfreibetrag 801 EUR (Alleinstehende) oder 1.602 EUR (Eheleute), was bei Profianlegern oft der Fall ist, kann die Übertragung eines Aktienvermögens in eine vermögensverwaltende GmbH Sinn machen.

Nachteile:

  • Der Nachteil an der GmbH sind die Kosten (Gründungskosten für Notar, Handelsregister, Steuerberater und Eröffnungsbilanz) sowie die laufenden Kosten (evtl. höhere Depotgebühren, Steuerberatungskosten) und die damit verbundenen Pflichten (Kosten der Veröffentlichung).

Eine vermögensverwaltende GmbH ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn das Vermögen langfristig angelegt werden soll und für einen längeren Zeitraum nicht als Liquidität benötigt wird. Für jede Entnahme bzw. Ausschüttung werden maximal 26,375% Steuern (Ausschüttungsfall!) fällig. Kirchensteuer ist auch noch zu berücksichtigen.  Das Aufsetzen einer solchen Gestaltung kann auch unter mehreren Anlegern, wie im Musterdepot von  Nawamba, Sinn machen. Weitere Optimierungen beim Steuersatz könnten sich mit der Hinzunahme von atypischen stillen Gesellschaftern in die GmbH bei alternativen Gestaltungen eröffnen.

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